"In der Erwägung, dass der angefochtene Rechtsakt eine Städtebaugenehmigung ist; dass der Kläger den von ihm selber mitgeteilten Plänen zufolge ungefähr 700 Meter entfernt von der bereits bestehenden Antenne wohnt; dass diese Antenne sich außerdem auf einem Grundstück befindet, das höher liegt als dasjenige des Wohnsitzes des Klägers; dass der Kläger zur Unterstützung seiner Behauptung verschiedene Artikel über die Folgen der Wellen für die Gesundheit beifügt; dass der Ton dieser Artikel selber vorsichtig und hypothetisch ist; dass der Kläger nicht nachweist, er habe ein bestehendes, gegenwärtiges und sicheres Interesse an der Klageerhebung."
maandag 5 november 2007
GSM-Masten in de Duitstalige gemeenschap
De Raad van State oordeelde over een beroep tot vernietiging van een stedenbouwkundige vergunning die verleend was aan Mobistar (R.v.St., Freches, nr. 175.730, 12 oktober 2007):